a) Separate Sammlung alter Geräte Veraltete Elektro- und Elektronikgeräte werden als Elektro- und Elektronikschrott (WEEE) bezeichnet. Besitzer veralteter Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, diese getrennt von unsortierten Siedlungsabfällen mit speziellen Sammelsystemen zu entsorgen.
b) Batterien und Akkus In der Regel sind Besitzer veralteter Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtet, alte Batterien und Akkus vor der Rückgabe vom Gerät zu trennen, wenn diese nicht vollständig in das Gerät integriert sind. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wenn die veralteten Geräte an einer Sammelstelle eines öffentlichen Abfallentsorgers zurückgegeben und dort zu Recyclingzwecken getrennt von anderen veralteten Geräten gehandhabt werden.
c) Rückgabe veralteter Elektro- und Elektronikgeräte Besitzer veralteter Elektro- und Elektronikgeräte können die Geräte an Sammelstellen der öffentlichen Abfallentsorger, Hersteller und Händler im Sinne der ElektroG zurückgeben. Eine Liste der Sammelstellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
d) Datenschutzerklärung Veraltete Elektro- und Elektronikgeräte enthalten häufig vertrauliche private Informationen. Dies gilt insbesondere für Computer und Mobiltelefone. Es liegt in der Verantwortung jedes Endbenutzers, alle in den veralteten Geräten gespeicherten Daten vor der Rücksendung und Entsorgung vollständig zu löschen.
e) Bedeutung des Symbols „durchgestrichener Abfallbehälter“ Das Symbol eines durchgestrichenen Abfallbehälters kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte, die am Ende der Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall gesammelt werden sollen.